Bootshaus scheitert am Vergaberecht
Wie sich nach intensiver rechtlicher Recherche herausgestellt hat, ist auf das gegenständliche Bauvorhaben aufgrund der Beteiligung der Stadt Wels – sowohl bei der Planung als auch bei der Bauumsetzung – das Bundesvergabeverfahren anzuwenden. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen des Baustarts, dieser wäre erst etwa im Herbst 2026 möglich. Die Anwendbarkeit des Vergaberechts ergibt sich daraus, dass die Stadt Wels wesentlich an der errichtenden Gesellschaft beteiligt wäre.
Aufgrund der Anwendbarkeit des Vergabeverfahrens fällt darüber hinaus auch die Möglichkeit weg, private Unterstützer für das Bootshausprojekt zu finden. Geplant war, die bauausführenden Unternehmen am Projekt mit zu beteiligen. Mit Wegfall dieses privaten Investitionskapitals fällt auch eine wesentliche Säule des Gesamtkonzepts weg, weshalb sich die Public-Private-Partnership-Idee nicht umsetzen lässt. Das Konzept wird von der Stadt Wels gesichert, um alle erforderlichen Unterlagen für den Fall einer späteren Umsetzung vorliegen zu haben.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Das Bootshaus wäre eine großartige Ergänzung für den neuen Volksgarten gewesen. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Initiatoren Mag. Jörg Huber-Wilhelm und Günter Stadlberger für die großartige Idee und den freiwilligen Einsatz bedanken. Die Stadt Wels lebt von diesen Initiativen, wenn auch nicht alle umgesetzt werden können.“